Unsere Dienstleistungen zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden beziehen sich auf die Ermittlung von Verkehrs- und Beleihungswerten. Die Ermittlung von Verkehrswerten erfolgt durch uns nach dem Sachwert-, dem Ertragswert- und dem Vergleichswertverfahren. Definiert ist der Begriff „Verkehrswert“ in § 194 BauGB: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Gegenstand der Wertermittlung kann ein Grundstück oder ein Grundstücksteil einschließlich seiner Bestandteile, wie Gebäude, Außenanlagen und sonstigen Anlagen sowie des Zubehörs sein. Die Wertermittlung kann sich auch auf einzelne der vorstehend genannten Gegenstände beziehen.
Die Wertermittlung in Form von schriftlichen Gutachten kann bspw. bei Kreditvergaben eine Vorleistung zur Festlegung von Beleihungswerten sein, oder sie dient beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden zur Ermittlung eines angemessenen Verkaufspreises.
Wir üben die Wertermittlung weisungsfrei aus und unterliegen keinen Parteivorgaben. Dabei erbringen wir insbesondere die nachfolgend kurz skizzierten Leistungen: